Freispruch in Beihilfe-Prozess um tödlichen Brandanschlag von 1991

Im Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis ist der Angeklagte freigesprochen worden. Eine psychische Beihilfe des Angeklagten zu dem Brandanschlag vor 33 Jahren habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, so das OLG Koblenz am Dienstag.

Bei dem Brand 1991 starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Der Täter wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Täter soll laut Bundesanwaltschaft von den Worten des nun Angeklagten bestärkt worden sein und das Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt haben. Der 55-Jährige war unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden.

Die Verteidigung des 55-jährigen Deutschen hatte zuvor Freispruch gefordert, die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Neben dem Freispruch entschied das Gericht auch, dass dem Angeklagten eine Entschädigung unter anderem für seine rund neunmonatige Untersuchungshaft zustehe (Urteil vom 09.07.2024 – 4 St 2 BJs 328/20).

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2024 - 4 St 2 BJs 328/20

Redaktion beck-aktuell, gk, 10. Juli 2024 (dpa).