32 Jahre nach Brandanschlag auf Asylbewerberheim: Haftstrafe wegen Mordes

Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 im saarländischen Saarlouis hat das OLG Koblenz (Az. 4 StE 10/22) einen heute 52jährigen Mann unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seit November 2022 stand der Deutsche vor Gericht.

Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Damit lag die Höchststrafe in diesem Prozess bei zehn Jahren. Die Anklage hatte Ende September neun Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen gefordert, den Mann nur wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Er hatte im Prozess ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein, das Feuer habe aber ein damaliger Bekannter gelegt.

1991 brannte ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Dabei kam der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana im Feuer ums Leben, zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.

Täter prahlt nach Jahren mit Tat

Die ursprünglichen Ermittlungen hatte die saarländische Polizei vor rund 30 Jahren zunächst eingestellt - und sich später für Defizite ihrer Arbeit entschuldigt.

Jahre später kam der Fall noch einmal ins Rollen. 2007 soll der heute Verurteilte auf einem Grillfest zu einer Zeugin gesagt haben: "Das war ich und sie haben mich nie erwischt." Jahre später erstattet die Zeugin Anzeige, als sie laut eigener Aussage gelesen habe, dass jemand bei dem Brand umgekommen war.

OLG Koblenz, Urteil vom 09.10.2023 -

Redaktion beck-aktuell, gk, 9. Oktober 2023 (dpa).