Der Soldat hatte auf eigene Veranlassung mehrere für den Dienstgebrauch bestimmte Dokumente an das Generalkonsulat Russlands in Bonn geschickt und diesem zudem eine dauerhafte Zusammenarbeit in Aussicht gestellt.
Vor dem OLG Düsseldorf legte der Offizier ein umfassendes Geständnis ab: Er habe aus Angst vor einer nuklearen Eskalation des Ukraine-Kriegs gehandelt. Durch übermäßigen Medienkonsum sei er Fake News und gezielten Desinformationen aufgesessen. Psychische Probleme hätten zudem sein rationales Denken beeinflusst. Etwa zur gleichen Zeit war der Mann in die AfD eingetreten.
Das OLG verurteilte den 54-Jährigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses zu dreieinhalb Jahren Haft (Urteil vom 27.5.2024 – III-7 St 2/24). Die Russische Föderation sei ein Land, von dem eine militärische Bedrohung für die Bundesrepublik Deutschland ausgehe, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die von dem Offizier übergebenen Dokumente seien geeignet gewesen, einer fremden Macht Kenntnisse zu verschaffen, deren Offenlegung einen Nachteil für die Sicherheit Deutschlands bedeuten könne.
Der Senat hat bei der Strafzumessung zugunsten des Soldaten auch seine gesundheitlichen Probleme berücksichtigt sowie dass er keine Vorteile aus seiner Agententätigkeit gezogen hatte. Er verliert durch die Verurteilung seine Rechtsstellung als Berufssoldat. Die AfD hat er mittlerweile wieder verlassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der BGH zu entscheiden hätte.
Schon Ende 2022 hatte das OLG einen Ex-Reserveoffizier wegen Spionage für Russland verurteilt. Der damals 66-Jährige hatte den Spionage-Vorwurf zurückgewiesen: Ihm sei es um Frieden und Völkerverständigung gegangen.