Ex-Reserveoffizier wegen Spionage für Russland verurteilt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen inzwischen entlassenen Reserveoffizier der Bundeswehr am Freitag wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für Russland zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 66-Jährige habe dem russischen Militärgeheimdienst GRU jahrelang Informationen geliefert. Der im Nadelstreifenanzug erschienene Angeklagte nahm das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis.

Antrieb: "Extrem russlandfreundliche Einstellung"

Der Mann aus Erkrath bei Düsseldorf habe dem russischen Militärgeheimdienst GRU jahrelang Informationen geliefert – unter anderem über das Reservistenwesen der Bundeswehr und die Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen Russland nach der Krim-Annexion im Jahr 2014, erläuterte das Gericht. Er sei getrieben gewesen von einer "extrem russlandfreundlichen Einstellung und dem Drang, sich bei russischen Militärangehörigen beliebt und wichtig zu machen", sagte der Vorsitzende Richter. Dabei habe er in Kauf genommen, den Interessen der Bundesrepublik und der USA zu schaden.

Angeklagter wies Spionagevorwurf zurück

Die Versendung der Dokumente an einen russischen Militärattaché hatte der Angeklagte umfassend eingeräumt, den Vorwurf der Spionage aber bestritten. Ihm sei es um Frieden und Völkerverständigung gegangen, hatte der Vertriebsleiter einer US-Firma behauptet. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er von seinem Unternehmen freigestellt worden. Inzwischen ist er Rentner.

Jahrelang Informationen weitergegeben

Die Kontaktanbahnung hatte die Bundeswehr selbst ermöglicht, in dem sie zum "Ball der Luftwaffe" im Februar 2014 auch den Militärattaché eingeladen hatte, der laut Bundesanwaltschaft ein Geheimagent des GRU ist. Dort hatten sich beide Männer kennengelernt. Es folgte eine jahrelange Weitergabe von Informationen vor allem per E-Mail. Die geheimdienstlichen Umtriebe des Erkrathers seien nicht etwa durch dessen Auffliegen, sondern durch das Desinteresse der russischen Seite nach einem personellen Wechsel zum Erliegen gekommen.

Strafbarkeit trotz öffentlicher Zugänglichkeit der Papiere

Der Verteidiger des Deutschen hatte einen Freispruch gefordert. Die weitergegebenen Informationen seien nicht geheim gewesen, sondern allesamt öffentlich zugänglich. Das ändere nichts an der Strafbarkeit, befand dagegen das Gericht. Der Mann habe Papiere zu den Cyberfähigkeiten der Bundeswehr, zur Gaspipeline Nord Stream 2 von Russland nach Deutschland und eine Studie zum europäischen Rüstungssektor weitergegeben, obwohl er als Reserveoffizier jährlich schriftlich vor einer Ausspähung fremder Nachrichtendienste gewarnt worden sei.

Schädigung der Bundesrepublik und der USA in Kauf genommen

Als Mitarbeiter eines US-Unternehmens sei er sogar noch besonders sensibilisiert worden. Dennoch habe er in Kauf genommen, den Interessen der Bundesrepublik und der USA zu schaden. Als Belohnung habe er zwar kein Geld erhalten, aber Einladungen etwa zur Moskauer Sicherheitskonferenz. Die Kosten für Flug, Hotel und Transfer habe das russische Verteidigungsministerium getragen. Dass es bei einer Bewährungsstrafe blieb, begründete das Gericht unter anderem so: Das Bekanntwerden der Vorwürfe habe den Erkrather "beruflich und privat" schwer getroffen. Er hatte ausgesagt, seine russische Ehefrau sei Gegnerin von Russlands Präsident Wladimir Putin und nach der Hausdurchsuchung in Therapie.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2022 - III-6 StS 1/22

Redaktion beck-aktuell, Frank Christiansen, 21. November 2022 (dpa).