Der Konzern von Mark Zuckerberg sperrte den Facebook-Auftritt des gemeinnützigen Vereins im Dezember 2021 ohne Begründung und gab ihn erst rund eineinhalb Jahre später wieder frei. Vereinsvertreter vermuten, dass ein kurz zuvor dort hochgeladene Foto des oscarnominierten Films "Der Schamane und die Schlange" ausschlaggebend für die Sperrung war. Das Bild zeigt eine Gruppe leicht bekleideter indigener Menschen im Lendenschurz. Die Algorithmen hätten das möglicherweise als unzulässige Nacktheit gewertet. Im Ergebnis sei dies eine fatale Einschränkung der Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit.
Meta habe mit der Sperrung seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschied das OLG Düsseldorf (Urteil vom 04.03.2025 - VI U (Kart) 5/24) und bestätigte damit ein Urteil des LG Düsseldorf. Der Konzern habe die Facebook-Seite des Vereins ohne vorherige oder unverzüglich nachträgliche Begründung gesperrt und auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Meta hatte vergeblich die Zuständigkeit der Düsseldorfer Gerichte bestritten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage unterstützt hatte, wertete das Urteil als großen Erfolg für die Kunstfreiheit. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.