Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Das OLG Bamberg hat eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands auf Unterlassung abgewiesen (Urteil vom 18.03.2026 – 3 UKl 16/25 e). Es liege keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern vor.*
Der Vorsitzende Richter Carsten Sellnow hatte bereits in der vorläufigen Bewertung von einem "klaren Fal" gesprochen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.
In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von "15 Prozent auf Alles" beworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.
"Der Verbraucheralltag ist teuer genug", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Jeder sollte von Rabatten profitieren können. Menschen, die keine Apps nutzen, dürften nicht ausgeschlossen werden.
Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Er müsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hätten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit gedruckter Werbung.
Umfrage: 41% befürworten exklusive Rabatte
Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte im Vorfeld, grundsätzlich gelte für alle Kunden derselbe Preis. Apps seien für viele Händler ein Instrument, Kunden besser kennenzulernen und genauer auf Bedürfnisse einzugehen. Auch ohne Apps gebe es attraktive Preise.
Die Verbraucherschützer gehen auch gegen andere Händler vor. Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es. Für Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.
Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler – im besten Fall – treuere Kunden sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren. Was die exklusiven Rabatte in Apps betrifft, sind die Verbraucher gespalten. Laut einer im Februar 2025 durchgeführten YouGov-Umfrage finden das 41% gut, 40% nicht. Alle anderen machten keine Angaben.
Mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen Apps
Nach Angaben des Marktforschers NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mindestens eine Händler-App, am häufigsten die von Lidl und Rewe. 77% dieser Gruppe verwenden Coupons, um Geld zu sparen. 48% kaufen deshalb andere Produkte als ursprünglich geplant, 44% wechseln sogar das Geschäft. "Die Händler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert. Sie beeinflussen das Kaufverhalten spürbar", sagt NIQ-Marktforscher David Georgi.
Die Apps standen zuletzt mehrfach im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Rewe unterlag im Dezember vor dem LG Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Supermarktkette darf nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Bereits im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem OLG Stuttgart. Sie monieren, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos. Verbraucher zahlten mit ihren Daten. Der vzbv will deshalb vor den BGH ziehen.
*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am Tag seines Erscheinens umfassend geändert, nachdem das OLG Bamberg den Fall nicht nur vorläufig, sondern abschließend beurteilt hatte, bw, 18.03.2026, 17.24 Uhr


