Der Gesetzgeber müsse beim geplanten Sondervermögen nach Art. 143h GG seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung gerecht werden – das fordern über 25 Professorinnen und Professoren sowie weitere Juristinnen und Juristen in einem offenen Brief. Sie drängen auf eine klare Priorisierung des Klimaschutzes bei der Verwendung der Mittel.
Koordiniert wurde der Brief von den Organisationen Green Legal Impact und GermanZero. Aus Sicht der Unterzeichnenden geht es dabei nicht nur um politische Schwerpunktsetzung – sondern um die Einhaltung verfassungs- und völkerrechtlicher Verpflichtungen.
Kein Freifahrtschein für fossile Großprojekte
Zentraler Bezugspunkt ist das Klimaschutzgebot aus Art. 20a GG, das nach einem Beschluss des BVerfG vom März 2021 konkrete Reduktionsziele vorgibt. Diese müssten nicht nur formuliert, sondern auch durch geeignete Maßnahmen umgesetzt werden – so auch der EGMR in seinem Urteil zur "Klimaseniorinnen"-Klage im April 2024. Daraus folge, so heißt es im offenen Brief, dass der Gesetzgeber die finanziellen Mittel für das Klimaschutzprogramm 2026 verbindlich sichern müsse.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betonen außerdem, dass die Mittel aus dem Sondervermögen nicht ausschließlich dem Klima- und Transformationsfonds zufließen müssen. Eine andere Verwendung sei möglich – dürfe jedoch nicht zu einem reinen Infrastrukturfonds führen. Maßgeblich seien die gleichrangigen Zwecke aus Art. 143h GG und der Klimaschutzauftrag aus Art. 20a GG. Dieser gewinne angesichts des fortschreitenden Klimawandels zunehmend an Gewicht.
Kritisch sehen die Unterzeichnenden insbesondere Investitionen in neue fossile Infrastrukturen – etwa Gasleitungen ohne Wasserstofftauglichkeit oder Flughafenerweiterungen. Solche Ausgaben könnten nicht nur den Klimazielen widersprechen, sondern auch die Verfassungsmäßigkeit der Mittelverwendung insgesamt gefährden. Denn sie erhöhten das Risiko späterer, unverhältnismäßiger Eingriffe in die Freiheitsrechte künftiger Generationen, heißt es in dem Brief.