Das kündigte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Montag an. Falls Opfer der alten rechtlichen Regelungen wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile erlitten haben, stehen ihnen zusätzlich 1.500 Euro zu. Insgesamt stehen 33 Millionen Euro für geschätzt 11.000 betroffene Personen zur Verfügung.
Bis zu einer Strafrechtsreform im Jahr 1971 waren gleichgeschlechtliche Handlungen in Österreich generell verboten. Auch danach blieben noch einige Strafbestimmungen bestehen. Erst 2002 wurde der letzte dieser Paragrafen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
In Deutschland haben nach dem früheren § 175 StGB verfolgte Homosexuelle seit 2017 einen Anspruch auf Entschädigung, die ebenfalls je aufgehobenes Urteil 3.000 Euro und je angefangenes Jahr in Haft 1.500 Euro beträgt.