Bundesrat stimmt Rehabilitierung Homosexueller zu

Strafrechtliche Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund des früheren § 175 StGB werden pauschal aufgehoben, die Verurteilten finanziell entschädigt. Der Bundesrat stimmte am 07.07.2017 einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu. Die Länder hatten sich schon seit vielen Jahren und mit mehreren Initiativen für das Thema eingesetzt, der Bundestag folgte nun mit seinem Beschluss vom 22.06.2017.

Makel der Verurteilung tilgen

Das Gesetz gelte für Strafurteile, die nach 1945 in beiden deutschen Staaten ergingen. Davon ausgenommen seien Verurteilungen wegen sexueller Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren. Dies seien insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten.

Finanzielle Entschädigung für Betroffene

Die Verurteilten erhielten wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels eine Entschädigung. Sie betrage 3000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenes Jahr Unterbringung.

Grundrechtswidrigkeit erlaubt Aufhebung trotz Rechtskraft

Frühere, unter nationalsozialistischer Herrschaft ergangene Urteile seien bereits aufgehoben. Die normalerweise dem Rechtsstaatsprinzip widersprechende Aufhebung späterer rechtskräftiger Urteile werde damit begründet, dass das strafrechtliche Verbot homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig sei. Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es solle am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017.