Inhaftierung von Kindern? Juristen-Organisationen kritisieren Asyl-Kurs der Regierung

Die europäische Asylrechtsreform grundrechtskonform umsetzen – das fordern mehrere juristische Organisationen, darunter die Neue Richter*innenvereinigung (NRV). Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung garantiere das nicht, meint der Verband.

Auch schutzsuchende Personen seien Grundrechtsträger, erinnern die Organisationen. Das beachte das GEAS-Anpassungsgesetz der Bundesregierung nicht. Es enthalte gravierende Verschärfungen, die über die EU-Vorgaben hinausgingen.

Besonders stoßen sich die Organisationen, zu denen neben der NRV die Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sowie die Vereinigung Demokratischer Jurist:innen gehören, an den geplanten "Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration". Diese Einrichtungen sollten insbesondere das sogenannte Dublin-Verfahren erleichtern, also Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten ermöglichen.

Für Betroffene gölten strenge Wohnverpflichtungen in Lagern. Die Organisationen machten geltend, das greife in ihre Bewegungsfreiheit ein und schneide die Schutzsuchenden von einem eigentlich grundrechtlich garantierten Zugang zu Rechtsberatung oder einer angemessenen medizinischen Versorgung ab. Auch gingen solche Lagerstrukturen stets mit menschenrechtswidrigen Zuständen einher, das hätten wissenschaftliche Forschung und Menschenrechtsdokumentationen gezeigt.

"Haft kann niemals dem Kindeswohl dienen"

Die mit dem GEAS-Anpassungsgesetz einhergehenden Eingriffe in die Bewegungsfreiheit bezeichnen die juristischen Organisationen als "ausufernd"; große Sorge bereitet ihnen auch die geplante Ausweitung von Freiheitsentzug. So sehe der Gesetzentwurf die Inhaftierung von Minderjährigen vor, sofern dies "ihrem Wohl" dient – etwa, wenn sich die Eltern oder Betreuungspersonen in Haft befinden. Die Organisationen halten das für "offenkundig kinderrechtswidrig". Haftanstalten jeder Art seien kein geeigneter Ort für Kinder.

Zwar gebe es diesen Inhaftierungsgrund auch in der Aufnahmerichtlinie des neuen GEAS. Es werde den Mitgliedstaaten aber explizit offengehalten, ob sie diese Form der Inhaftierung einführen wollen. Auch für besonders schutzbedürftige Personen plane die Regierung Freiheitsentziehungen. "Eine grundrechts- und kinderrechtsschonende Umsetzung macht von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch", meinen die NRV und die anderen Organisationen in ihrer gemeinsamen Erklärung.

Noch könne sich Deutschland dagegen entscheiden, anstatt den Kurs der "Schärfe und Härte", den die Regierung eingeschlagen habe, mitzugehen. Der Deutsche Bundestag solle in den abschließenden Verhandlungen rechtsstaatliche und menschenrechtliche Korrekturen vornehmen und die Vorschläge insgesamt auf den Prüfstand stellen, fordern die Organisationen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 8. Dezember 2025.

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