Niederländisches Gericht stoppt Rüstungsexport nach Israel
F-35-Kampfjet ©Adobe Stock/A LOT ABOUT EVERYTHI, generiert mit KI

Die Niederlande dürfen keine Ersatzteile des Kampfflugzeuges F-35 mehr nach Israel exportieren. Der Gerechtshof in Den Haag als Berufungsgericht gab am Montag einer Klage von Menschenrechts- und Friedensorganisationen statt. Es bestehe das große Risiko, dass Israels F-35-Kampfjets eingesetzt würden, um im Gazastreifen schwere Verstöße gegen das humanitäre Kriegsrecht zu begehen. 

"Israel nimmt bei den Angriffen zu wenig Rücksicht auf die Folgen für die Zivilbevölkerung", hieß es weiter. Israels Angriffe nach dem verheerenden Massaker vom 7. Oktober, bei dem die Hamas Kriegsverbrechen begangen habe, hätten eine unverhältnismäßig hohe Zahl von zivilen Opfern gefordert, darunter Tausende von Kindern. Nach verschiedenen internationalen Vorschriften, denen die Niederlande beigetreten sind, müsse das Land die Ausfuhr militärischer Güter verbieten, wenn die eindeutige Gefahr schwerwiegender Verstöße gegen das humanitäre Kriegsrecht besteht. 

Der Minister für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, der die Fortsetzung der Waffenlieferungen angeordnet hatte, habe gegen diese internationalen Verpflichtungen verstoßen. Das Berufungsgericht entschied daher, dass der Staat den weiteren Export von F-35-Teilen nach Israel innerhalb von 7 Tagen stoppen muss (Berufungsgericht Den Haag, Urteil vom 12.02.2024 - Fallnummer 200.336.130/01). Der Staat will gegen das Urteil in Revision gehen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung würden die Exporte der Ersatzteile aber ausgesetzt, kündigte das Außenhandels-Ministerium an.

Auf einem Luftwaffenstützpunkt im Süden der Niederlande befindet sich das europäische Ersatzteillager des US-Herstellers der Kampfflugzeuge F-35. Auch Israel wird von hier aus beliefert. Die Organisationen Oxfam Novib, Pax Niederlande und The Rights Forum hatten den niederländischen Staat verklagt und auf möglichen Völkermord und Kriegsverbrechen durch Israel verwiesen. Der niederländische Staat sei durch die Rüstungsexporte mitverantwortlich. Der Verteidiger des Staates hatte sich auf das Selbstverteidigungsrecht Israels berufen. Ein Verstoß gegen das Kriegsrecht sei nicht nachgewiesen.

Die Frage, ob deutsche Waffenlieferungen an Israel fortgesetzt werden können, stellt sich auch für die deutsche Bundesregierung, seitdem der Internationale Gerichtshof Ende Januar im Eilverfahren im Gazastreifen die Gefahr eines Völkermords bejahte

Redaktion beck-aktuell, ew/pl, 13. Februar 2024 (ergänzt durch Material der dpa).

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