Stefan von Raumer ist neuer DAV-Präsident

Der Deutsche Anwaltverein hat Stefan von Raumer einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt. Der erfahrene Verfassungsrechtler, bislang Vizepräsident des DAV, will die Stimme der Anwaltschaft weiter stärken und deren Rolle in der Rechtspolitik ausbauen.

"Ich fühle mich geehrt, künftig als Präsident des Deutschen Anwaltvereins die Interessen unseres Berufsstandes vertreten zu dürfen und damit einen aktiven Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und Europa leisten zu können."

Besonders die Effektivität der Rechtsdurchsetzung gegenüber Behörden und Gerichten will von Raumer verbessern. Ein zentrales Anliegen ist ihm zudem der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Verfassungsgerichte auf Bundes- und Länderebene. Zudem will der DAV unter seiner Führung die Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte national und international verteidigen.

Bestehendes Präsidium bestätigt

Stefan von Raumer (59) ist seit 1995 als Rechtsanwalt tätig und auf Verfassungsrecht sowie Menschenrechte spezialisiert. Er gründete 2008 den Menschenrechtsausschuss des DAV und leitet ihn seit 2019. Zudem vertritt er den DAV in internationalen Anwaltsorganisationen und ist Vorsitzender der deutschen Delegation beim Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).

Der Jurist löst Edith Kindermann ab, die das Amt als Präsidentin des DAV sechs Jahre innehatte. Seit 2019 hatte die 62-Jährige an der Spitze des DAV insbesondere die Wahrung des Zugangs zum Recht – auch in ländlichen Regionen – sowie die 2022 in Kraft getretene Reform des anwalt­lichen Berufs­rechts in den Mittelpunkt gestellt und sich für notwendige Anpassungen der Verfah­rens­ord­nungen im Hinblick auf die fortschreitende Digita­li­sierung eingesetzt. An der erst kürzlich im Bundestag beschlossenen, noch von der Zustimmung des Bundesrates abhängigen RVG-Erhöhung hatte sie laut DAV einen wesent­lichen Anteil.

Neben der Wahl von Raumers bestätigte der DAV-Vorstand das bestehende Präsidium, das bis zum Ende der vierjährigen Amtszeit im Amt bleibt.

Redaktion beck-aktuell, zav, 12. Februar 2025.

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