Die zuständige Polizeibehörde in Mailand begründete die vorläufige Geldstrafe mit den Ergebnissen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wonach Amazon hohe Summen an der Steuer vorbeischleust, indem Versandaufträge über ein ausgeklügeltes System an Subunternehmen vergeben werden. Damit verbunden sei die systematische Ausbeutung von Arbeitskräften.
Die Summe wurde nach Angaben der Behörden über eine sogenannte Notfallverordnung beschlagnahmt. In deren Mitteilung ist von einem "komplexen Steuerbetrug" die Rede, der sich daraus ergebe, dass der Endbegünstigte einen "illegalen Rechnungsmechanismus für rechtlich nicht existierende Vorgänge gegen die Vereinbarung fiktiver Beschaffungsverträge für die Bereitstellung von Arbeitskräften nutzt".
Die Höhe der Strafe dürfte dem US-Konzern nicht viel ausmachen: Allein im letzten Quartal des Vorjahres machte Amazon einen Gewinn von mehr als zehn Milliarden Euro. Der BGH bescheinigte dem Handelskonzern im April eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb.