Konkrete Vorwürfe gegen sie oder Strafparagrafen wurden nicht genannt. Am Montag gab es vom IStGH im niederländischen Den Haag zunächst keine Reaktion.
Nachdem der Internationale Strafgerichtshof im März 2023 einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und seine Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen Verschleppung ukrainischer Kinder erlassen hatte, schrieb Moskau bereits mehrere IStGH-Richter und den Chefankläger der Behörde, Karim Khan, zur Fahndung aus. Russland warf ihnen den "Angriff auf einen Vertreter einer ausländischen Regierung" vor. Damals bezeichnete der IStGH die russische Reaktion als "unbedeutend".
Russland führt seit 19 Monaten einen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der inzwischen mit einer Vielzahl an russischen Kriegsverbrechen in Verbindung gebracht wird. Dazu gehört auch die Zwangsverschleppung ukrainischer Kinder. Kiew geht inzwischen von etwa 100.000 verschleppten Minderjährigen aus, von denen etwa 20.000 inzwischen identifiziert werden konnten. Der IStGH geht von einer direkten Verantwortung Putins und seiner Umgebung für die Kriegsverbrechen aus.