Insgesamt soll "die Zahl der im Wege der Fluchtmigration nach Deutschland Kommenden deutlich und nachhaltig gesenkt werden", heißt es in dem Beschluss. Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als 5% beträgt, sollen zudem zügiger als bisher abgeschlossen werden. Ziel ist, das Asyl- und das meist anschließende Gerichtsverfahren bei ihnen jeweils in drei Monaten abzuschließen. In allen anderen Fällen sollen die Asylverfahren nach sechs Monaten beendet sein.
Zusätzlich sollen intensiv Gespräche zu Migrationsabkommen mit weiteren Herkunftsländern geführt werden, der Zuzug an den EU-Außengrenzen begrenzt und dafür das Zustandekommen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf EU-Ebene vorangetrieben werden. Flüchtlinge sollen an den EU-Außengrenzen strikt überprüft und registriert werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Geprüft werden soll konkret, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention künftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.
Die Grenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zu Polen sollen aufrechterhalten werden. Die Länder und die Bundespolizei wollen weiter eng bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität und der irregulären Einwanderung zusammenarbeiten.
Versorgungskosten: Entlastungen für Länder, weniger Geldleistungen für Asylbewerber
Die Länder, die die Hauptlast der Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen tragen, werden künftig vom Bund stärker entlastet. Die bestehende Flüchtlingspauschale des Bundes soll ab dem nächsten Jahr zu einer von der Zahl der Schutzsuchenden abhängigen Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 7.500 Euro jährlich weiterentwickelt werden. In der ersten Hälfte des Jahres 2024 soll es zudem eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden Euro geben.
Bund und Länder wollen zudem Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschränken. Das soll den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimieren. Hierzu soll eine Bezahlkarte eingeführt werden. Aktuell haben Asylbewerber eineinhalb Jahre lang Anspruch auf ein Dach über dem Kopf sowie Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Statt Sachleistungen sind teils auch Wertgutscheine oder Geldleistungen vorgesehen. Nach 18 Monaten steigen die Sätze ungefähr auf die Höhe der regulären Sozialhilfe. Dieser Schritt soll künftig deutlich später, erst nach 36 Monaten, erfolgen.
Die neue Pauschale und die Anpassung bei Leistungen für Asylbewerber würden laut dem Beschlusspapier im kommenden Jahr zu einer Entlastung bei Ländern und Kommunen von rund 3,5 Milliarden Euro führen - basierend auf den Zugangszahlen dieses Jahres.
Schnellere Planung und Deutschlandticket
Mehr Tempo in Planungs- und Genehmigungsverfahren soll den Bau von Windrädern, Stromtrassen, Bahnstrecken und Wohnungen beschleunigen. Bund und Länder einigten sich auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren. So sollen etwa der Bau von Wohnungen, der Ausbau von Dachgeschossen und das Aufstellen von Mobilfunkmasten erleichtert werden. Bundeskanzler Scholz sprach von rund 100 Einzelregelungen, die das Paket umfasse.
Zur Finanzierung des Deutschlandtickets im Nahverkehr sollen in diesem Jahr nicht verbrauchte Mittel 2024 für den Ausgleich finanzieller Nachteile bei Verkehrsunternehmen eingesetzt werden können. Außerdem sollen die Verkehrsminister beauftragt werden, ein Konzept zur Durchführung des Tickets ab 2024 vorzulegen. In den Blick rückt dabei auch der Preis von bisher 49 Euro im Monat, der von vornherein als "Einführungspreis" bezeichnet worden war.