Sie hat nach eigenen Angaben beim OLG Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt. Vergangene Woche hatte sie Meta bereits abgemahnt.
Laut Verbraucherzentrale (VZ) will Meta ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden. Meta berufe sich dabei auf ein "berechtigtes Interesse" und verwende die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprächen.
Die Verbraucherschützer halten die Berufung auf ein "berechtigtes Interesse" für nicht tragfähig. "Die von Meta geplante Datenverarbeitung verstößt aus unserer Sicht gegen grundlegende Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Digital Markets Act", erklärt Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin der VZ NRW. Besonders problematisch: Es sei nicht auszuschließen, dass auch sensible personenbezogene Daten – etwa zur politischen Meinung, Gesundheit oder Sexualität – sowie Daten von Minderjährigen in das KI-Training einfließen.
Meta: Branchenübliches Training, das EU-Vorgaben einhält
Meta weist die Vorwürfe zurück. "Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa", erklärte ein Sprecher. Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert.
Der Sprecher sieht ein weiteres Beispiel für den zersplitterten und unvorhersehbaren rechtlichen und regulatorischen Rahmen Europas. Dieser hemme Innovationen, untergrabe die Sicherheit der Unternehmen und laufe den jüngsten Bestrebungen der Europäischen Kommission und der neuen deutschen Bundesregierung zuwider, neue Technologien für das Wirtschaftswachstum zu nutzen.
In einer anderen Stellungnahme hatte Meta vergangene Woche die Pläne verteidigt: "Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben."
VZ: KI-Entwicklung soll auf fairer Grundlage erfolgen
Die Verbraucherzentrale erklärt, es sei nicht ihr Ziel, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolge. "Meta scheint seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen." Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.
"Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist", so Steffen laut VZ-Mitteilung. "Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich."