Meta will Nutzerdaten für KI-Training verwenden: Verbraucherschützer sehen DS-GVO-Verstoß

Die Verbraucherzentrale NRW hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen Meta zu prüfen: Der Konzern plant, Nutzerdaten ohne ausdrückliche Einwilligung für KI-Zwecke zu verarbeiten – aus Sicht der Verbraucherschützer ein Verstoß gegen europäische Datenschutzbestimmungen. 

Meta will ab Ende Mai alle öffentlich geposteten Inhalte europäischer Nutzerinnen und Nutzer aus Facebook und Instagram zur Entwicklung Künstlicher Intelligenz nutzen. Der Konzern spricht von einem "berechtigten Interesse" und hat Nutzern eine Widerspruchsfrist eingeräumt. Die Verbraucherzentrale NRW hält das für rechtswidrig. Sie hat den Konzern abgemahnt und prüft nach eigenen Angabe juristische Schritte.

Über die Verwendung ihrer Daten hatte Meta Nutzerinnen und Nutzern durch eine In-App-Mitteilung oder E-Mail informiert. Die Verbraucherschützer beanstanden, dass dieses Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz genüge. Der pauschale Verweis auf ein berechtigtes Interesse reiche nicht aus, um die Nutzung über Jahre gesammelter persönlicher Daten zu legitimieren, heißt es in einer Pressemitteilung. Außerdem könnten laut der Verbraucherschutzorganisation auch besonders schützenswerte Informationen betroffen sein – etwa zu Gesundheit oder Herkunft. Für deren Verarbeitung sei eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

"Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden", heißt es in der Mitteilung. Sollte Meta auf die Abmahnung nicht reagieren, werde die Organisation rechtliche Schritte einleiten. Zusätzlich ruft die Verbraucherzentrale NRW Nutzerinnen und Nutzer dazu auf, der Verwendung ihrer Daten bis zum 27. Mai zu widersprechen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 6. Mai 2025.

Mehr zum Thema