Mehr Doppelnamen, mehr Wahlfreiheit: Bundestag für neues Namensrecht
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Wer seinen Namen etwa bei einer Heirat oder durch Adoption ändert, hat künftig mehr Freiheiten. Der Bundestag stimmte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen.

"Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt." Dies gilt nach dem beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts auch dann, wenn sie selbst keinen Doppelnamen führen – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Ein Bindestrich bei Doppelnamen bleibt möglich, aber nicht vorgeschrieben – und nach zwei Nachnamen ist Schluss. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht.

Das neue Namensrecht will zudem künftig mehr Raum für ausländische Namensregelungen geben. Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht", heißt es in dem neuen Gesetz. So soll etwa Sorbinnen die nach sorbischer Tradition übliche weibliche Abwandlung des Familiennamens ermöglicht werden (beispielsweise Kralowa in Abwandlung von Kral); entsprechendes soll auch für andere slawische Familiennamen gelten.

Außerdem sollen Friesen und Dänen Geburtsnamen nach friesischer beziehungsweise dänischer Tradition ermöglicht werden. Für Friesen sind das Geburtsnamen, die aus dem Vornamen eines Elternteils gebildet werden (beispielsweise Jansen in Abteilung von Jan als Vorname des Vaters). Für Dänen sind das Geburtsnamen, die unter Heranziehung des Familiennamens eines – gegebenenfalls auch bereits verstorbenen – nahen Angehörigen und als Doppelname ohne Bindestrich gebildet werden (beispielsweise Albertsen Christensen unter Heranziehung des Familiennamens des Großvaters).

"Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht"

Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) im Bundestag sitzt, zeigte sich erfreut. "Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen", sagte er. Der SSW ist die Partei der dänischen und friesischen Minderheit. Auch der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff aus Ostfriesland lobte, für Friesinnen und Friesen biete das neue Namensrecht die Möglichkeit einer Rückkehr zu ihren Wurzeln.

Kassem Taher Saleh von den Grünen schilderte, dass sein eigener zweiteiliger irakischer Nachname Taher Saleh bei der Einbürgerung vor einigen Jahren nicht korrekt in alle deutschen Personaldokumente übernommen wurde – obwohl dies bei gebürtigen Spanierinnen und Spaniern kein Problem sei. Künftig werde das anders. "Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht", erklärte Taher Saleh. "Jeder Mensch hat ein Recht darauf, mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden."

Mit dem neuen Namensrecht ändert sich auch einiges für Stiefkinder und Scheidungskinder. Sie sollen nach der Neuregelung nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der zu ihrer Lebenssituation gar nicht mehr passt. Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, sollen die Namensänderung einfacher rückgängig machen können, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wurde oder sie nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie leben.

Scheidungskinder sollen die Namensänderung eines Elternteils einfacher nachvollziehen können: Legt der Elternteil den Ehenamen ab, so soll das Kind nach der Reform den geänderten Familiennamen des betreffenden Elternteils oder einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und dem geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, ohne ein kompliziertes Verwaltungsverfahren zu durchlaufen. Bei Minderjährigen setze diese Namensänderung zusätzlich voraus, dass diese zumindest auch im Haushalt des Elternteils, dessen Namen sie erhalten sollen, leben. Kindern über fünf Jahren müssten in die Namensänderung einwilligen. Bei minderjährigen Kindern soll die Änderung grundsätzlich auch nicht gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen können.

Modernisierung des internationalen Namensrechts

Um der steigenden Mobilität der Menschen Rechnung zu tragen, soll auch das internationale Namensrecht modernisiert werden. So soll der Name einer Person nach deutschem Internationalen Privatrecht künftig dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes unterliegen. Die Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts soll jedoch möglich sein. Auch bei der Bestimmung des Ehenamens soll die Berufung auf das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes möglich sein.

Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller begrüßte die Reform zwar im Prinzip, beklagte aber, sie bleibe hinter den Erwartungen zurück. Das Namensrecht werde verkompliziert, was im Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus stehe. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.

Redaktion beck-aktuell, ew, 12. April 2024 (ergänzt durch Material der dpa).