Marburger Bund plant Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Gesetz

Der Marburger Bund will gegen neue gesetzliche Regeln zum Vorgehen bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen Verfassungsbeschwerde einreichen. Die Triage-Vorgaben kollidierten mit der ärztlichen Therapiefreiheit, sagte die Vorsitzende Susanne Johna.

Der Bundestag hatte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2022 ein Triage-Gesetz beschlossen. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung und alte Menschen bei solchen Entscheidungen nicht benachteiligt werden. Konkret wendet sich der Marburger Bund gegen den Ausschluss einer Ex-Post-Triage - also, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose versorgen zu können.

Johna sagte, dieser Ausschluss könne dazu führen, dass Menschen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit sterben, weil sie keine intensivmedizinischen Ressourcen bekommen, die ein anderer Patient mit aktuell deutlich schlechteren Überlebenschancen hat. Das widerspreche dem ärztlichen Ethos und dem Grundrecht der Berufsfreiheit.

Kritik von der Deutschen Stiftung Patientenschutz 

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, beim Marburger Bund schienen das Ethos und die Berufsfreiheit in die Beliebigkeit abzugleiten. Vorstand Eugen Brysch verwies auf Regelungen zur Organspende, bei denen wie in der Triage-Regelung die Dringlichkeit vor der Erfolgsaussicht stehe. "Damit haben kränkere Patienten eine höhere Priorität, ein Organ zu erhalten."

Wenn die Triage-Regelung bei Krankenhausärzten zu Verunsicherung führe, sei eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht richtig und wichtig. Es dürfe nicht sein, dass Ärzte Therapieangebote nach jeweils individuellem Ermessen wahrnehmen. "Ethische Regeln müssen überall gleich sein."

Redaktion beck-aktuell, ak, 2. November 2023 (dpa).