Zur Sicherung eines Darlehens gab ein Unternehmer vor fast dreißig Jahren ein Schuldanerkenntnis ab – die Vollstreckung scheitert nun vor dem BGH. Nach dem BGB sollten sichernde Schuldanerkenntnisse die Verjährung der Hauptforderung eigentlich überleben, doch die Grenzen waren bislang umstritten.
Mehr lesenEin Hund starb nach einer OP. Die behandelnde Tierärztin sprach der Halterin auf die Mailbox, dass ihr das "furchtbar leid" tue. Vor Gericht war umstritten, ob das ein Schuldanerkenntnis war. Das OLG Dresden sagt nein: Die Ärztin habe lediglich ein Bedauern über den Verlauf geäußert.
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