Politische Beamte: Regierung darf Entlassungsgründe für sich behalten
Politische Beamte haben eine Schlüsselrolle für die Durchsetzung der Regierungspolitik. Daher kann die Presse aus Sicht des OVG Berlin-Brandenburg nicht verlangen, dass die Gründe für ihre Entlassung nachträglich offengelegt werden.
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