Verlage können für sogenannte Snippets, die Google eigenständig ausspielt, haften, sagt das LG Köln. Die Kurzbeschreibung dürfe die flüchtigen Betrachter nicht in die Irre führen. Jörn Claßen kommentiert eine bemerkenswerte Entscheidung.
Mehr lesenGoogle hat möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem das Unternehmen sich weigerte, die App JuicePass mit seinem System Android Auto interoperabel zu machen. Allerdings kann die Weigerung laut EuGH unter bestimmten Umständen auch gerechtfertigt sein.
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