Ein ehemaliger Mitarbeiter ließ seinem Frust durch negative Online-Bewertungen über seinen ehemaligen Arbeitgeber freien Lauf. Das Unternehmen wollte wissen, wer hinter den Texten steckt und klagte auf Auskunft. Doch das OLG Bamberg winkte ab.
Politische Beamte haben eine Schlüsselrolle für die Durchsetzung der Regierungspolitik. Daher kann die Presse aus Sicht des OVG Berlin-Brandenburg nicht verlangen, dass die Gründe für ihre Entlassung nachträglich offengelegt werden.
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