Donnerstag, 24.7.2025
Haftung durch die Hintertür: Verkäufer hätte besser keine Zustandsnote für Oldtimer abgegeben

Ein Mann kauft einen Oldtimer, der sich später als so mangelhaft darstellt, dass er keinen TÜV bekommt. Eine Gewährleistung ist im Vertrag zwar ausgeschlossen worden. Weil er den Zustand des Kfz mit einer Note bewertet hatte, haftet der Verkäufer laut BGH aber trotzdem.

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