Montag, 26.5.2025
Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen: Unterschiedliche Zinssätze verfassungsrechtlich zweifelhaft

Während der Zinssatz für Aussetzungszinsen 0,5% pro Monat beträgt, liegt er für Nachzahlungszinsen seit 2019 bei 0,15%. An dieser unterschiedlichen Zinssatzhöhe bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel, so das FG Köln unter Bezug auf einen Vorlagebeschluss des BFH von 2024. 

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