Dienstag, 10.8.2021
Freiburger OB durfte Ratsmitglied “eingeschränktes Demokratieverständnis“ unterstellen

Die Äußerung des Freiburger Oberbürgermeisters in einer Gemeinderatssitzung, mit der er gegenüber einem Stadtrat in Erwiderung auf dessen Redebeitrag äußerte “Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis.“, hielt sich in den von den Mitgliedern des Gemeinderats einzuhaltenden Grenzen einer kommunalpolitischen Debatte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.

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