Donnerstag, 23.12.2021
Beschwerde gegen Geheimhaltungsaufhebung im Wirecard-Untersuchungsausschuss unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat die namens sowie "in Rechtsnachfolge" des “Wirecard-Untersuchungsausschusses" durch den Präsidenten des Bundestages sowie durch den Bundestag eingelegte Beschwerde gegen einen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs bezüglich der Geheimhaltungsaufhebung von Beweismitteln als unzulässig verworfen. Mit der Beendigung des Ausschusses fehle es an der Beteiligtenfähigkeit.

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