Die durch den Lieferdienst Gorillas wegen "wilder Streiks" erklärten fristlosen Kündigungen gegenüber als Fahrradkurieren ("Rider") beschäftigten Arbeitnehmern waren wirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zwei Verfahren entschieden. In einem weiteren Verfahren hat es die fristlose Kündigung nicht bestätigt, da eine aktive Beteiligung des Arbeitnehmers an der Protestaktion nicht festzustellen war.
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