Dienstag, 10.6.2025
AfD-Jugendorganisation: Kein taugliches Beobachtungsobjekt mehr

Eine Organisation kann nur dann gesichert extremistisch sein, wenn sie noch besteht. Das ist bei der AfD-Nachwuchsorganisation nicht mehr der Fall. Den Eilanträgen gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz fehlt daher die Grundlage.

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