Corona-Soforthilfe: Kein Anspruch bei wirtschaftlich verflochtenen Unternehmen
Betriebe, die trotz wirtschaftlicher Verflechtung 2020 mehrere NRW-Soforthilfeanträge stellten, müssen das Geld zurückzahlen – auch wenn das Formular verwirrend war, entschied das OVG Münster.
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