Der EuGH wird sich in Sachen Diesel-Skandal noch einmal mit der Herstellerhaftung und Fragen der Beweislast befassen – auch der "Differenzschaden" des BGH steht auf dem Prüfstand. Warum Generalanwalt Rantos vorschlägt, die EuGH-Rechtsprechung weiterzuentwickeln, erklärt Bruno Menhofer.
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