Donnerstag, 12.12.2024
Über Jahre zu wenig Besoldung: Wer nicht prüft, verliert Geld

Eine Studienrätin bekam versehentlich mehrere Jahre zu wenig Besoldung. Ihr Dienstherr, dem das schließlich auffiel, sah Nachzahlungsansprüche zum Teil verjährt. Zu Recht, entschied das VG Bremen: Die Studienrätin hätte ihre Bezügemitteilung auf Korrektheit prüfen, der Fehler sich ihr aufdrängen müssen.

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