Mittwoch, 24.11.2021
Trassenentgelte: Ersatzansprüche bei Preishöhenmissbrauch

Wendet die Netz­toch­ter der Deut­schen Bahn AG als markt­be­herr­schen­des Un­ter­neh­men ein undurchsichtiges Preisbildungssystem an, kann dies den Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt verfälschen. Der Tatrichter kann einem solchen Verstoß laut Bundesgerichtshof erhebliche Indizwirkung beimessen und bereits deshalb von einem missbräuchlichen Verhalten überzeugt sein.

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