Donnerstag, 9.11.2023
Taubenkot auf Balkon kein Mietmangel

Das Risiko, dass ein Wohnungsbalkon durch Taubenkot verunreinigt wird, fällt in die Sphäre des Mieters. Er kann vom Vermieter weder die Reinigung des Balkons verlangen noch die Miete mindern, falls dieser dies nicht tut. Das hat das AG Hanau entschieden.

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