Donnerstag, 15.10.2020
Jobcenter darf Strom-Wechselprämie bei Hartz IV anrechnen

Jobcenter dürfen die Wechselprämie eines Stromanbieters beim Arbeitslosengeld anrechnen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Mit dem Sofortbonus werde zu berücksichtigendes Einkommen erzielt. Denn die Prämie werde unabhängig vom Stromverbrauch gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt und sei in der Verwendung nicht gebunden. Damit sei die Sachlage anders als bei der Rückzahlung von Stromkosten, die nicht berücksichtigt werde.

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