Donnerstag, 19.11.2020
Fahrbahnreinigung und Handwerkerarbeiten in Werkstatt nicht "haushaltsnah"

Weder die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße noch in einer Werkstatt erbrachte Arbeiten eines Handwerkers sind haushaltsnah. Eine Begünstigung entsprechender Ausgaben nach § 35a EStG scheidet damit aus, wie der Bundesfinanzhof klarstellt.

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