Landkreis darf in seinem Online-Portal keine Stellenanzeigen schalten
Ein Landkreis darf in seinem Online-Portal nicht kostenlos Stellenanzeigen veröffentlichen. Das verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, weil er anderen Medien damit Kunden für Stellenanzeigen entzieht, wie der BGH klarstellt.
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