Das Urteil im sogenannten Hamburger Stadtpark-Verfahren sorgte seinerzeit für eine Welle der Empörung, die vor allem die Vorsitzende Richterin traf. Der BGH hat die Schuldsprüche gegen die nach Jugendstrafrecht verurteilten Täter nun bestätigt.
Mehr lesenKommerzielle Sportangebote in öffentlichen Grünanlagen im Land Berlin sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Gewerbliche Nutzungen gehörten nicht mehr zum Allgemeingebrauch, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Angesichts des hohen Nutzungsdrucks, der bereits im Rahmen des Allgemeingebrauchs auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen laste, liege es auf der Hand, dass die Inanspruchnahme durch kommerzielle Veranstaltungen der behördlichen Steuerung bedürfe.
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