Über Beschuldigte, die bloß verdächtig und nicht verurteilt sind, dürfen Medien nur nach bestimmten Regeln berichten. Doch sie dürfen berichten. Im Kontext der Spiegel-Berichterstattung über den Wirecard-Skandal stärkte das BVerfG am Mittwoch einmal mehr die Pressefreiheit, erläutert Martin W. Huff.
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