Montag, 21.7.2025
Unzulässige Klausel zu Verwahrentgelt: Bank muss Kunden aktiv anschreiben

Banken dürfen in ihren AGB für das Verwahren von Spareinlagen kein Entgelt festschreiben. Haben sie dies doch getan, müssen sie betroffene Kunden über die Unwirksamkeit der Klausel informieren, und zwar individualisiert per Post oder E-Mail. Eine Information auf der Online-Banking-Seite reicht dem OLG Frankfurt a.M. nicht.

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