Eine kranke Frau konnte ihren Treppenlift kaum nutzen, weil dessen Sitz für sie zu hoch war. Die Firma wurde zum Rückbau verurteilt. Sie hätte bei der Planung nicht nur die baulichen Gegebenheiten, sondern auch die individuellen Maße der Nutzerin einbeziehen müssen, entschied das OLG Karlsruhe.
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