Ein Bremer Polizeianwärter litt unter einer "Farbensinnstörung", so dass er bei Tests Farben nicht gut unterscheiden konnte. Weil er abgelehnt wurde, zog er vor das VG Bremen, doch das bestätigte: Polizisten müssten Farben gut unterscheiden können.
Mehr lesenJahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB). Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Versorgungsmedizin-Verordnung sehe zwingend den objektiven Nachweis eines organischen (morphologischen) Befunds für vom behinderten Menschen angegebene Sehstörungen vor, wenn damit ein GdB nach dem Funktionssystem des Auges begründet werden soll.
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