Freitag, 1.8.2025
AGB einer Bausparkasse: Schweigen kann Zustimmung sein

Ein jährliches Verwaltungsentgelt für die Bausparkasse, Schweigen als Zustimmung zu AGB-Änderungen: Mit entsprechenden AGB-Klauseln in Riester-Bausparverträgen hatte sich das OLG Frankfurt a.M. auseinanderzusetzen – und bestätigte beide als wirksam.

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