Donnerstag, 20.6.2024
Unterhaltszahlung als außergewöhnliche Belastung: Vermögen des Kindes entscheidend

Unterhalt, den Eltern an ihr volljähriges Kind zahlen, ist nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn das Kind nicht genug Vermögen hat, um sich selbst zu unterhalten. Die Grenze zieht der BFH bei 15.500 Euro (sogenanntes Schonvermögen) – die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht einberechnet.

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