Dienstag, 10.1.2023
Haftungserleichterung bei Schockschäden nach Verletzung nahestehender Personen

Die Geltendmachung von Schadensersatz für psychische Beeinträchtigungen aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen setzt nur noch eine medizinisch fassbare Erkrankung voraus. Der Bundesgerichtshof verlangt damit in Abkehr zu früherer Rechtsprechung nicht mehr, dass der Betroffene stärker beeinträchtigt wurde, als es bei Tod oder Verletzung eines nahestehenden Menschen typischerweise zu erwarten gewesen wäre.

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