Grundsätzlich sind Strafakten im Zivilprozess beizuziehen, wenn der Beweisführer einen entsprechenden Vorlegungsanspruch hat. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Grundrechte der Gegenpartei dem in der Regel nicht entgegenstehen. Ihnen könne dadurch Rechnung getragen werden, dass das Gericht nach Erhalt der Akte die gegenseitigen Interessen abwägt und nur beschränkten Zugriff der Parteien erlaubt.
Mehr lesenReisende, die zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem staatlich organisierten Flug zurück in ihr Heimatland gebracht worden sind, können laut Generalanwalt Nicholas Emiliou unter bestimmten Umständen Geld zurückverlangen. Dies geht aus dessen heutigen Schlussanträgen im Fall eines Ehepaares aus Österreich hervor, der dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde.
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