Das Landgericht Frankfurt am Main hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair gekippt, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten. Das Gericht sah verschiedene Punkte wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher als rechtswidrig an. Der Kunde müsse selbst entscheiden dürfen, ob er nach Verspätungen oder Flugausfällen seine Ansprüche selbst verfolge oder an Dritte abtrete.
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