Montag, 12.5.2025
Zwölf Monate Fahrtenbuchauflage auch bei erstem Verstoß verhältnismäßig

Schon ein erster Verkehrsverstoß kann die Auflage rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen, meint das VG Hamburg – sofern er von erheblichem Gewicht ist. Dann sei auch eine Dauer der Auflage von zwölf Monaten nicht überzogen, um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen.

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