Mittwoch, 8.12.2021
Union will Fehler in der StPO korrigieren

Die Union schlägt die Korrektur von redaktionellen Fehlern in § 110d StPO vor. Der Paragraf regelt den Richtervorbehalt bei Ermittlungen in Bezug zu "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte" beziehungsweise zu "Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern". Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/204) vorgelegt, der am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden soll.

Mehr lesen