Ein Kunde hat ein Recht auf Lieferung mehrerer neuer Smartphones, die ein Onlineshop für je 92 statt 928 Euro zum Verkauf angeboten hatte. Der Händler hatte seinen Preisfehler kurz nach der Bestellung erkannt und berichtigt, an den Kunden aber noch als Beigabe versprochene Gratis-Kopfhörer versandt. Das wurde ihm zum Verhängnis.
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